In Kooperation mit
Dr. Siegfried Brandt
Rechtsanwalt

In Bürogemeinschaft mit
Oliver Krause
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
www.ok-recht.de

Strafrecht / Strafverteidigung

Rechtsanwalt Frank Sandhop - Arzthaftungsrecht

Das Strafrecht regelt die Entstehung, den Umfang und die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruches.

Auf kaum einem anderen Rechtsgebiet bringt der Staat gegen den Einzelnen seine Machtmittel derart zum Einsatz. Diesem Zugriff des Staates trotzend ist es die Aufgabe des Verteidigers die Rechte des Beschuldigten zu wahren. Von einer Selbstverteidigung rate ich grundsätzlich ab, da diese aufgrund des fehlenden nötigen Abstandes nicht sachgerecht sein kann.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie sich so früh wie möglich in anwaltliche Beratung begeben. Aus Erfahrung weiß ich, dass sich viele Beschuldigte bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft um Kopf und Kragen reden.

Sie müssen selbstverständlich und dürfen in Ihrem eigenen Interesse keine Aussage machen. Sie haben das Recht zu Schweigen. Hiervon sollten Sie Gebrauch machen.

Die kompetente Wahrnehmung Ihrer Interessen und Verteidigung erfordert deshalb unverzüglich die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt. Ich berate und vertreten Sie gerne hinsichtlich: